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V2040-18 ·11. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Online-Bereitstellung grafischer und audiovisueller Ressourcen gilt als elektronisch erbrachte Dienstleistung

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht und den Quellensteuern beim Verkauf und Erwerb von grafischen und audiovisuellen Ressourcen online. Die DGT stellt fest, dass die Bereitstellung dieser Inhalte über eine Plattform als eine elektronisch erbrachte Dienstleistung einzustufen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von digitalen Inhalten und stellt klar, dass die Bereitstellung über Plattformen unter die Kategorie der elektronisch erbrachten Dienstleistungen fällt, was Auswirkungen auf die Bestimmung des Leistungsortes und die Umsatzsteuerpflicht hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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