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V2034-21 ·7. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung bei Aufhebungsvertrag: Besteuerung als Arbeitslohn und Ausschluss des Ermäßigungsbetrags bei Ratenzahlung

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob eine im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarte Abfindung als Arbeitslohn zu versteuern ist und ob er den Ermäßigungsbetrag für unregelmäßige Einkünfte anwenden oder künftige Beiträge als Selbstständiger absetzen kann. Die DGT stellt klar, dass die Zahlung als Arbeitslohn zu versteuern ist, der 30-prozentige Ermäßigungsbetrag bei einer Auszahlung über mehrere Jahre nicht anwendbar ist und die Beiträge als Selbstständiger nicht von dieser Abfindung abzugsfähig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Abfindungen aus Aufhebungsverträgen steuerlich als Arbeitslohn behandelt werden und die steuerliche Begünstigung für unregelmäßige Einkünfte bei gestaffelter Auszahlung entfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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