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Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob eine im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarte Abfindung als Arbeitslohn zu versteuern ist und ob er den Ermäßigungsbetrag für unregelmäßige Einkünfte anwenden oder künftige Beiträge als Selbstständiger absetzen kann. Die DGT stellt klar, dass die Zahlung als Arbeitslohn zu versteuern ist, der 30-prozentige Ermäßigungsbetrag bei einer Auszahlung über mehrere Jahre nicht anwendbar ist und die Beiträge als Selbstständiger nicht von dieser Abfindung abzugsfähig sind.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Die Entscheidung stellt klar, dass Abfindungen aus Aufhebungsverträgen steuerlich als Arbeitslohn behandelt werden und die steuerliche Begünstigung für unregelmäßige Einkünfte bei gestaffelter Auszahlung entfällt.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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