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V2024-15 ·29. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der 180.000-Euro-Grenze bei Abfindungen für Massenentlassungen vor August 2014

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich nach der Befreiung und Reduzierung, die auf seine Abfindung für eine im Jahr 2013 eingeleitete Massenentlassung anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiungsgrenze von 180.000 Euro nicht greift, und erläutert die Berechnung des steuerfreien Teils sowie der 40-prozentigen Reduzierung auf den darüber liegenden Betrag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Abfindungen bei Massenentlassungen, die vor der gesetzlichen Änderung im August 2014 eingeleitet wurden, und schafft Rechtssicherheit bei der Berechnung von Freibeträgen und Reduzierungssätzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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