Zum Inhalt springen
V2009-18 ·5. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Ein Venture-Capital-Fonds kann nach spanischem Recht als Finanzinstitut gelten

Ein in Spanien ansässiger Venture-Capital-Fonds erkundigt sich, ob er im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Mexiko als Finanzinstitut gilt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen in Mexiko zu vermeiden. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass der Fonds nach spanischem Recht diese Einstufung erfährt, weist jedoch darauf hin, dass die Auslegung durch Mexiko maßgeblich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifikation von Venture-Capital-Fonds nach spanischem Recht, betont jedoch die Bedeutung der nationalen Auslegung des Abkommens durch den Quellenstaat Mexiko.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt