Zum Inhalt springen
V1991-15 ·25. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Maximaler Quellensteuerabzug von 5 % auf Lizenzgebühren für audiovisuelle Werke unter bestimmten Bedingungen möglich

Die Anfragende erkundigt sich nach dem anzuwendenden Quellensteuerabzug auf Zahlungen für Urheberrechte an argentinischen Filmen und audiovisuellen Werken. Die DGT stellt fest, dass diese Zahlungen unter dem spanisch-argentinischen Doppelbesteuerungsabkommen als Lizenzgebühren gelten können, die einer Quellensteuer unterliegen, die 5 % des Bruttobetrags nicht überschreiten darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Lizenzgebühren im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Argentinien und begrenzt die Quellensteuerbelastung für audiovisuelle Werke auf maximal 5 %.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt