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V1976-24 ·17. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schadenersatz wegen beruflicher Fahrlässigkeit eines Anwalts als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die erhaltene Entschädigung für die Fahrlässigkeit seines Anwalts (zur Deckung von Prozesskosten) in der Einkommensteuer (IRPF) steuerfrei ist. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um eine Steuerbefreiung für Personenschäden handelt, sondern um einen Veräußerungsgewinn.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Entschädigungszahlungen für wirtschaftliche Verluste oder Prozesskosten nicht unter die Steuerbefreiung für Personenschäden fallen, sondern als steuerpflichtige Veräußerungsgewinne zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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