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V1969-25 ·17. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflegungsmehraufwand nur bei Reisen außerhalb des gewöhnlichen Arbeitsortes steuerfrei

Es wurde angefragt, ob Arbeitnehmer mit einem Vertrag für einen mobilen und itineranten Arbeitsort den Sonderregime für Verpflegungsmehraufwand anwenden können. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da dieses Regime voraussetzt, dass der Arbeitsort selbst mobil ist; stattdessen muss das allgemeine Regime für Dienstreisen angewendet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Arbeitnehmer mit itineranten Tätigkeiten können nicht auf das Sonderregime für Verpflegungsmehraufwand zurückgreifen, sondern müssen die allgemeinen Regelungen für Dienstreisen nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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