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V1968-19 ·29. Juli 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen auch bei Vermögensverwaltungsgesellschaften möglich

Eine Gruppe von Geschwistern erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Geschäftsanteile an einem Unternehmen in Familienholdings unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann und ob der Status der Holdings als Vermögensverwaltungsgesellschaft dies verhindert. Die DGT stellt klar, dass der Status als Vermögensverwaltungsgesellschaft die Anwendung des Sonderregimes nicht ausschließt und dass die angeführten wirtschaftlichen Gründe gültig sein können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die steuerliche Behandlung von Sacheinlagen nicht allein durch den Status einer Gesellschaft als reine Vermögensverwaltung eingeschränkt wird, sofern die wirtschaftliche Begründung gegeben ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-07-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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