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V1964-24 ·17. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

30 %-Minderung nach Art. 18.2 LIRPF bei Abfindungen aus globalen Vergleichsvereinbarungen nur bei mehrjähriger Entstehungsdauer möglich

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung als Abfindung gezahlte Summe für die 30 %-Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF in Betracht kommt. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da diese Einkunft mit der Vereinbarung neu entsteht und keine Entstehungsdauer von mehr als zwei Jahren aufweist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerermäßigung für unregelmäßige Einkünfte ein, da Abfindungen aus Vergleichsvereinbarungen ohne entsprechende Vorlaufzeit nicht begünstigt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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