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V1956-24 ·17. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Quellensteuerpflicht bei der Zahlung von Verzinsungen für partizipierende Darlehen innerhalb einer Unternehmensgruppe

Es wurde angefragt, ob bei der Zahlung von Zinsen für ein partizipierendes Darlehen an ein Unternehmen derselben Gruppe eine Quellensteuer im Rahmen der Körperschaftsteuer anfallen muss. Die DGT stellt fest, dass keine Steuerabzugspflicht besteht, sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung entlastet die Liquidität innerhalb von Unternehmensgruppen, da bei der Verzinsung partizipierender Darlehen unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen kein Steuerabzug vorgenommen werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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