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V1945-22 ·13. September 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verbesserungen an einem Nutznießergut unterliegen nicht der Erbschaftsteuer, sondern der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer

Ein Steuerzahler fragt, ob der Wert der an einem im Nießbrauch stehenden Grundstück vorgenommenen Verbesserungen nach dem Tod der Nießbraucher in die Erbschaftsteuer einzubeziehen ist. Die DGT antwortet, dass diese Verbesserungen nicht Teil des Nachlasses sind und bei der Vereinigung des Eigentums der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer unterliegen müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-09-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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