Zum Inhalt springen
V1940-19 ·23. Juli 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verzicht auf Sanktionen erhöht nicht die Bemessungsgrundlage, wenn die ursprüngliche Ausgabe nicht abzugsfähig war

Es wird angefragt, ob der Ertrag aus dem Erlass von 50 % von Sanktionen, die als Aufwand verbucht wurden, in die Bemessungsgrundlage einfließen muss. Die DGT stellt fest, dass der Erlass von Sanktionen nicht steuerpflichtig ist, da diese ursprünglich nicht abzugsfähig waren.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung stellt klar, dass die Rückführung nicht abzugsfähiger Aufwendungen keine steuerpflichtigen Erträge generiert, was die steuerliche Behandlung von Schuldenerlassen präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-07-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt