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V1936-21 ·21. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft ohne Überdeckung der Anteile stellt keine Vermögensübertragung dar

Eine Gruppe von Eigentümern erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Auflösung ihrer Gütergemeinschaft und der Zuweisung von Immobilien. Die DGT stellt klar, dass keine Vermögensübertragung und somit keine Steuerpflicht nach dem IIVTNU, dem ITPAJD (entgeltliche Übertragungen) oder der Einkommensteuer (IRPF) vorliegt, sofern die Zuweisung die jeweiligen Beteiligungsquoten respektiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Aufteilung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß den bestehenden Anteilen keine steuerpflichtige Übertragung auslöst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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