Zum Inhalt springen
V1934-25 ·15. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reparatur- und Erhaltungskosten erhöhen nicht den Anschaffungswert der verkauften Immobilie

Es wird angefragt, welche Kosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts beim Verkauf einer Immobilie mit durchgeführten Bauarbeiten abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass Reparaturen zur Aufrechterhaltung des normalen Gebrauchs nicht als Investition oder Verbesserung zur Erhöhung des Anschaffungswerts gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von Instandhaltungskosten bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne ein, da diese nicht als wertsteigernde Maßnahmen anerkannt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt