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V1926-15 ·18. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Einkommensteuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeit bei einem nicht ansässigen Unternehmen möglich

Eine in Spanien ansässige Arbeitnehmerin erbringt Dienstleistungen in Portugal für ein portugiesisches Unternehmen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für im Ausland erzielte Arbeitseinkommen angewendet werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Befreiungen für grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten, selbst wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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