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V1917-20 ·12. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein neuer Veräußerungsgewinn beim Forderungseinzug, wenn zuvor kein Verlust steuerlich geltend gemacht wurde

Ein Steuerpflichtiger verkaufte 2014 eine Autotaxi-Lizenz mit Ratenzahlung. Da der Käufer in Verzug geriet und die Gesamtsumme erst 2019 zahlte, stellte sich die Frage der Besteuerung. Die Finanzbehörde stellt klar, dass der verspätete Zahlungseingang keinen neuen Gewinn begründet, sofern der Verkauf zum Zeitpunkt des ursprünglichen Veräußerungsgeschäfts bereits versteuert wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei Ratenverkäufen die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht neu erschafft, sofern die zeitliche Zuordnung des Veräußerungsgewinns bereits im Jahr des Verkaufs korrekt vorgenommen wurde.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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