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V1910-19 ·22. Juli 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Pflicht zur Quellensteuer bei der Vermietung von Stadtimmobilien durch gemeinnützige Organisationen

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob bei der Anmietung einer Wohnung zur unentgeltlichen Überlassung an bedürftige Personen eine Einkommensteuer (IRPF) einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass eine Quellensteuer in Höhe von 19 % einzubehalten ist, da die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllt sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Gemeinnützigkeit einer Organisation allein nicht ausreicht, um von der Pflicht zum Steuerabzug bei Mietzahlungen befreit zu sein, sofern keine spezifischen gesetzlichen Ausnahmeregelungen greifen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-07-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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