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V1910-17 ·18. Juli 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kinderbetreuungsbeihilfen einer Kommunalbehörde unterliegen der Einkommensteuer (IRPF)

Es wurde angefragt, ob Beihilfen für die Betreuung und Obhut von Minderjährigen sowie für Bildungszwecke, die in einem kommunalen Tarifvertrag festgelegt sind, von der Einkommensteuer befreit sind. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge nicht steuerbefreit sind, da sie einem spezifischen Kreis von Arbeitnehmern gewährt werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass zweckgebundene Leistungen im Rahmen von Tarifverträgen für bestimmte Arbeitnehmergruppen als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen gelten und nicht unter die Steuerbefreiungen für Familienbeihilfen fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-07-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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