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V1907-24 ·22. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veräußerung einer 6 %-Beteiligung an einer Holding: Steuerbefreiung nach Art. 21 LIS bei Erfüllung indirekter Beteiligungsvoraussetzungen möglich

Ein Unternehmen mit einer Beteiligung von 6 % am Kapital einer Holdinggesellschaft K prüft, ob die Erträge aus der Veräußerung gemäß Art. 21.3 LIS steuerbefreit werden können. Die DGT bestätigt, dass K als Holdinggesellschaft (über 70 % Dividenden- und Portfolioumsätze) zusätzlich den Nachweis einer indirekten Mindestbeteiligung von 5 % an den Tochtergesellschaften von K über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbringen muss. Hält K mehr als 90 % an ihren Tochtergesellschaften, würde die Anfragende die Beteiligungsvoraussetzung indirekt erfüllen, wenngleich die Einhaltung der Haltefrist in der Anfrage nicht belegt wurde. Die Befreiung unterliegt einem Abzug von 5 % für Verwaltungskosten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die indirekte Beteiligung bei Holdinggesellschaften, um die Steuerbefreiung nach dem Körperschaftsteuergesetz (LIS) in Anspruch zu nehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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