Zum Inhalt springen
V1904-23 ·3. Juli 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorsteuerabzug bei Forschungsleistungen abhängig von der Verwertung der Ergebnisse

Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen erkundigtkan, ob die gezahlte Umsatzsteuer auf beauftragte Forschungs- und Entwicklungsleistungen (Prototypen und geistiges Eigentum) abzugsfähig ist, wenn die Ergebnisse entweder unentgeltlich an Behörden übertragen oder kommerziell verwertet werden sollen. Die DGT stellt klar, dass der Vorsteuerabzug von der Verwendung der Ergebnisse sowie davon abhängt, ob das Unternehmen umsatzsteuerpflichtige oder nicht steuerbare Umsätze tätigt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an den Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Forschungsleistungen und betont die Notwendigkeit einer prozentualen Aufteilung (Pro-rata-Regelung) bei der Verwertung der Ergebnisse.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-07-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt