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V1901-24 ·21. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dividenden zwischen Gesellschaften mit Beteiligung > 5 % über ein Jahr sind nach Art. 21 LIS von der Quellensteuer befreit (Modell 123 negativ)

Eine Aktiengesellschaft, die Dividenden an zwei juristische Gesellschafter ausschüttet, die seit mehr als einem Jahr jeweils mehr als 5 % des Kapitals halten, ist nicht zur Quellensteuer verpflichtet, sofern die Voraussetzungen des Art. 21.1 LIS erfüllt sind. Ungeachtet der Befreiung muss die zahlende Gesellschaft das Modell 123 als negative Erklärung einreichen, falls in diesem Zeitraum keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte mit Quellensteuerabzug geleistet wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Regelung entlastet Unternehmen bei der Dividendenverteilung innerhalb von Konzernstrukturen oder bei langfristigen Beteiligungen, erfordert jedoch eine formale Meldung über das Modell 123, um die Steuerbefreiung gegenüber der Finanzbehörde nachzuweisen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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