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V1892-20 ·11. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflegungsmehraufwendungen bei Rufbereitschaft im eigenen Betrieb sind nicht steuerfrei

Eine Ärztin erkundigte sich, ob die während der Rufbereitschaft in ihrem regulären Arbeitszentrum erhaltenen Verpflegungspauschalen steuerfrei gestellt werden können. Die DGT entschied, dass dies nicht der Fall ist, da eine Steuerbefreiung voraussetzt, dass die Ausgaben in einer anderen Gemeinde als dem gewöhnlichen Arbeits- und Wohnort anfallen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur dann steuerfrei sind, wenn sie mit einer Abwesenheit vom gewöhnlichen Arbeitsort verbunden sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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