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V1890-21 ·16. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zur Quellensteuer bei Abrechnungen von virtuellen TPV; Tätigkeit unterliegt der MwSt

Ein Unternehmen, das als Zahlungs-Gateway für seine nicht in der EU ansässigen Mitglieder fungiert, fragt an, ob bei der Abrechnung der verwalteten Beträge Quellensteuern einzubehalten sind und ob seine Tätigkeit von der MwSt befreit ist. Die DGT stellt fest, dass kein Quellensteuerabzug erfolgen muss und dass seine Dienstleistung eine steuerpflichtige Zahlungsabwicklung darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Zahlungsdienstleistern, die für Drittstaaten-Mitglieder agieren, insbesondere hinsichtlich der Quellensteuerpflicht und der Umsatzsteuerpflicht bei Zahlungsabwicklungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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