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V1887-21 ·16. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

0 %-Steuersatz für SARS-CoV-2-Diagnostikprodukte erfordert Einhaltung europäischer Gesundheitsvorschriften

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob auf sein Probenentnahme-Kit für die COVID-19-Diagnostik der Mehrwertsteuersatz von 0 % anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Satz nur für In-vitro-Diagnostika gilt, die der Richtlinie 98/79/EG oder der Verordnung (EU) 2017/746 entsprechen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Diagnostikprodukte die spezifischen EU-Verordnungen erfüllen, um vom ermäßigten Steuersatz zu profitieren; andernfalls droht die Anwendung des Regelsatzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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