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V1882-20 ·10. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausschluss des Bodenwerts von den Anschaffungskosten zur Berechnung der Abschreibung von Immobilien möglich

Es wurde angefragt, ob der Bodenwert bei der Berechnung der Abschreibung ausgeschlossen werden kann, sofern dieser in der Kaufurkunde ausgewiesen ist. Die DGT stellt klar, dass der Bodenwert, wenn er in der Urkunde bestimmt ist, von den Anschaffungskosten abgezogen werden muss, um den abzugsfähigen Aufwand korrekt zu berechnen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerliche Optimierung bei der Berechnung der Abschreibungen für Immobilienbesitz durch korrekte Trennung von Gebäude- und Bodenwert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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