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V1869-23 ·28. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Status als Unternehmer im Rahmen der MwSt. hängt von der Verkaufsabsicht ab; Verzugszinsen sind nicht abzugsfähig

Die Anfragende möchte wissen, ob sie aufgrund der Teilnahme an einer Ausgleichsversammlung als Unternehmerin im Sinne der MwSt. gilt und ob sie Zinsen für unbezahlte Sonderumlagen abziehen kann. Die DGT stellt klar, dass der Unternehmerstatus von der Verkaufsabsicht der Grundstücke abhängt und Verzugszinsen als Entschädigungszahlungen nicht steuerlich abzugsfähig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung der Unternehmertätigkeit bei Grundstücksverkäufen und schließt den Vorsteuerabzug für Verzugszinsen aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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