Zum Inhalt springen
V1853-17 ·13. Juli 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überstunden bei Auslandsreisen gelten als steuerfreie Sondervergütungen

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob während einer Auslandsreise geleistete Überstunden für die Steuerbefreiung von Arbeitserträgen berücksichtigt werden können. Die DGT stellt fest, dass die während einer solchen Reise geleisteten Überstunden unter den Begriff der Sondervergütungen fallen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von Überstunden bei Auslandsdienstreisen und bestätigt deren Status als Sondervergütungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-07-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt