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V1848-25 ·14. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz ist

Die Anfragende möchte wissen, ob sie die Steuerbefreiung bei Reinvestition anwenden kann, nachdem sie eine Immobilie verkauft hat, die bis 2020 ihr Hauptwohnsitz war und in die sie den Erlös reinvestieren möchte. Die DGT antwortet, dass die Befreiung nicht anwendbar ist, da die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht als Hauptwohnsitz gilt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition der Status als Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Veräußerung zwingend erforderlich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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