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V1839-24 ·1. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

V1839-24: Einkommensteuer – Vermögensverlust durch Forderung aus Afinsa-Insolvenz im Jahr 2023 nach Abschluss des Verfahrens

Der Steuerpflichtige, Alleinerbe seiner 2020 verstorbenen Mutter, hielt eine Forderung gegen Afinsa. Das Handelsgericht Nr. 6 in Madrid erklärte im Juni 2023 das Insolvenzverfahren durch Liquidation der Aktiva für abgeschlossen. Die Steuerbehörde (DGT) bestätigt, dass dieser Umstand eine steuerliche Berücksichtigung des Vermögensverlusts in der Einkommensteuererklärung 2023 gemäß Art. 14.2.k) LIRPF ermöglicht. Da der Verlust nicht aus der Veräußerung von Vermögenswerten resultiert, wird er der allgemeinen Bemessungsgrundlage zugerechnet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerpflichtige kann den Verlust der Forderung im Steuerjahr 2023 geltend machen, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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