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V1834-24 ·1. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ehepartner eines EU-Beamten in abhängiger Beschäftigung von steuerlicher Gleichstellung nach Art. 13 des Protokolls Nr. 7 ausgeschlossen

Ein EU-Beamter mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien erkundigt sich, ob sein Ehepartner, der in Belgien in abhängiger Beschäftigung tätig ist, von der für EU-Beamte vorgesehenen steuerlichen Gleichstellung des Wohnsitzes profitiert. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass Artikel 13 des Protokolls Nr. 7 den Ehepartner, der eine eigene Erwerbstätigkeit ausübt (einschließlich abhängiger Beschäftigung), ausdrücklich ausschließt. Folglich genießt der Ehepartner diese Gleichstellung nicht und muss nach dem spanischen innerstaatlichen Steuerrecht besteuert werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerlichen Privilegien für EU-Beamte nicht auf deren Ehepartner ausgeweitet werden, sofern diese eine eigene Erwerbstätigkeit ausüben, was die steuerliche Belastung für Familienmitglieder von EU-Beamten in Spanien beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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