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V1826-24 ·31. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

V1826-24: Deutsche GbR als Einkunftszuweisungsgemeinschaft; IRNR-Steuerpflicht mit Betriebsstätte in Spanien für den nicht ansässigen Gesellschafter

Eine deutsche GbR entwickelt Software mit zwei Gesellschaftern, von denen einer in Spanien und der andere in Deutschland ansässig ist. Beide agieren von ihren jeweiligen Ländern aus mit uneingeschränkter Vertragskompetenz. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass die GbR eine Einkunftszuweisungsgemeinschaft (entidad de atribución de rentas) ist, die aufgrund ihrer steuerlichen Transparenz in Deutschland nicht als ansässig im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland gelten kann. Zudem stellt die Tätigkeit des deutschen Gesellschafters in Spanien eine Betriebsstätte dar. Die Einheit unterliegt der IRNR-Steuer (Nichtansässigensteuer) für das dem nicht ansässigen Gesellschafter zuzurechnende Einkommen und muss eine jährliche Steuererklärung abgeben.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die steuerlichen Folgen der Transparenz einer GbR im grenzüberschreitenden Kontext, insbesondere hinsichtlich der Betriebsstättenproblematik und der IRNR-Pflichten in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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