Zum Inhalt springen
V1826-20 ·8. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Übertragungswert von nicht börsennotierten Anteilen: Marktwert oder höchster Wert aus Eigenkapital bzw. Kapitalisierung

Der Anfragende erkundigt sich nach der Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf von Anteilen an einer nicht börsennotierten Gesellschaft und ob die Sonderbewertungsregeln des Artikels 37.1.b) auf den Anschaffungswert anzuwenden sind. Die Finanzbehörde stellt klar, dass der Übertragungswert dem tatsächlichen Marktwert entspricht, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Die Sonderbewertungsregeln haben keinen Einfluss auf den ursprünglichen Anschaffungswert, da der Verkäufer nicht ansässig war.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Ermittlung des Veräußerungspreises für nicht börsennotierte Anteile und stellt klar, dass die Sonderbewertungsregeln für Nichtansässige den ursprünglichen Anschaffungswert nicht nachträglich verändern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt