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V1818-25 ·13. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anrechnung der 3 % IRNR-Quellensteuer auf die Einkommensteuer bei Erwerb der steuerlichen Ansässigkeit im selben Kalenderjahr möglich

Eine in Spanien ansässige britische Staatsangehörige erkundigt sich nach der Rückerstattung der 3 % Quellensteuer, die beim Verkauf einer Immobilie aufgrund des fehlenden Nachweises der steuerlichen Ansässigkeit einbehalten wurde. Die DGT stellt klar, dass diese Abzüge in die Einkommensteuererklärung (IRPF) desselben Geschäftsjahres einbezogen werden können, sofern der Wohnsitzwechsel im Jahr 2025 erfolgt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es Steuerpflichtigen, die beim Immobilienverkauf einbehaltene Quellensteuer für Nichtansässige (IRNR) im Rahmen der regulären Einkommensteuererklärung geltend zu machen, sofern der Statuswechsel im selben Steuerjahr stattfindet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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