Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz ist oder es in den zwei Vorjahren nicht war
Ficha tecnica
Resumen
Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie die Befreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, die sie aufgrund einer beruflichen Versetzung im Jahr 2020 verlassen hat. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren die Voraussetzung der Hauptwohnsitz-Eigenschaft erfüllt.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, da die strikte Voraussetzung der Nutzung als Hauptwohnsitz zum Verkaufszeitpunkt oder in den zwei Jahren zuvor zwingend ist.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.