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V1802-25 ·13. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz ist oder es in den zwei Vorjahren nicht war

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie die Befreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, die sie aufgrund einer beruflichen Versetzung im Jahr 2020 verlassen hat. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren die Voraussetzung der Hauptwohnsitz-Eigenschaft erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, da die strikte Voraussetzung der Nutzung als Hauptwohnsitz zum Verkaufszeitpunkt oder in den zwei Jahren zuvor zwingend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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