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V1782-14 ·8. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland führt zum Verlust des Status als Steuerinländer und zur Integration von stillen Gewinnen

Ein Unternehmen erkundigt sich nach den steuerlichen Folgen der Verlegung seines Sitzes sowie seiner Geschäftsleitung nach Luxemburg. Die DGT stellt klar, dass dies den Verlust der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien bedeutet und die Verpflichtung zur Integration latenter stiller Gewinne aus den Vermögenswerten nach sich zieht, sofern keine Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei einer Sitzverlegung mit der Besteuerung bisher nicht realisierter Wertsteigerungen ihrer Vermögenswerte rechnen, sofern keine steuerlichen Ausnahmeregelungen greifen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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