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V1748-18 ·18. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Bitcoin-Mining unterliegt nicht der MwSt. und begründet keinen Unternehmerstatus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht und dem Vorsteuerabzug bei der Tätigkeit des Bitcoin-Minings. Die DGT stellt fest, dass das Mining keine steuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit darstellt und somit kein Recht auf den Abzug der Vorsteuer für erworbene Komponenten begründet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Bitcoin-Mining steuerlich nicht als unternehmerische Leistung eingestuft wird, was den Vorsteuerabzug für damit verbundene Investitionen ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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