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V1739-15 ·2. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRPF-Quellensteuerpflicht bei Abfindungen, wenn diese zum Zeitpunkt der Zahlung steuerfrei waren

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob nach den Änderungen des Gesetzes 26/2014 eine IRPF-Quellensteuer auf eine Abfindung wegen missbräuchlicher Kündigung anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zur Quellensteuer zum Zeitpunkt der Auszahlung entsteht. War die Einkunft zu diesem Zeitpunkt steuerfrei, ist keine Quellensteuer einzubehalten, selbst wenn sich die Rechtslage später ändert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, da der steuerliche Status der Abfindung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung maßgeblich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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