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V1735-15 ·2. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung wird dem Jahr der Fälligkeit zugerechnet, unabhängig vom Zeitpunkt des Erhalts

Ein seit 2014 in Spanien ansässiger deutscher Staatsangehöriger erkundigt sich nach der Besteuerung einer Abfindung, die im Januar 2014 für eine Kündigung im Jahr 2013 gezahlt wurde. Die DGT stellt fest, dass die Abfindung dem Jahr 2013 zuzurechnen ist, in dem sie fällig wurde, und nicht dem Jahr des Zahlungseingangs.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die steuerliche Zuordnung von Abfindungen das Prinzip der Fälligkeit (Exigibilidad) entscheidend ist und nicht der tatsächliche Zufluss der Mittel.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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