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V1704-18 ·14. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes gemäß Art. 93 LIRPF bei beruflicher Versetzung

Ein deutscher Staatsangehöriger, der in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien ansässig war, erkundigt sich, ob er das Sonderbesteuerungsregime nach Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann, nachdem er von einem slowakischen Unternehmen in Spanien eingestellt wurde. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen der vorherigen Nichtansässigkeit, der Kausalität der Versetzung durch die Erwerbstätigkeit und das Fehlen von Einkünften aus einer Betriebsstätte erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit des Sonderregimes für ausländische Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Kausalität der Versetzung und der Vermeidung von Betriebsstättenproblematiken.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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