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V1672-14 ·1. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte aus spanischer Quelle der UN und ihres Pensionsfonds UNJSPF sind von der IRNR befreit

Die UN hat angefragt, ob die von ihr und ihrem Pensionsfonds (UNJSPF) erzielten Einkünfte aus spanischer Quelle steuerbefreit sind und wie dies nachzuweisen ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung gemäß dem Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten auf beide Einheiten Anwendung findet, sofern die Einkünfte nicht als Vergütung für öffentliche Dienstleistungen gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für die UN und den UNJSPF bei Einkünften aus Spanien, sofern keine direkte Vergütung für öffentliche Dienste vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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