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V1664-15 ·28. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendungsreihenfolge und Mechanik der Abzugsbeschränkungen für Finanzaufwendungen (Art. 15.h und 16 LIS) sowie Übergangsregelung

Ein Verband von Risikokapitalgesellschaften erkundigt sich nach der Koordination der Nichtabzugsfähigkeit gemäß Art. 15.h) LIS (Finanzaufwendungen aus konzerninternen Schulden zum Erwerb von Beteiligungen) mit der allgemeinen Beschränkung nach Art. 16 LIS (30 % des Betriebsergebnisses) und der zusätzlichen Grenze nach Art. 16.5 LIS (Akquisitionsverschuldung). Die DGT legt die Reihenfolge fest: Zuerst sind die nach Art. 15.h) LIS nicht abzugsfähigen Aufwendungen auszuschließen; auf den verbleibenden Betrag sind nacheinander die Grenze des Art. 16.5 (zusätzlich) und die des Art. 16.1 (allgemein) anzuwenden. Zudem wird die Mechanik zur Reduzierung der Akquisitionsverschuldung von 70 % auf 30 % über 8 Jahre sowie die Übergangsbestimmungen zur Wahrung der Abzugsfähigkeit von partizipativen Darlehen und Restrukturierungsgeschäften vor dem 20. Juni 2014 erläutert.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit über die hierarchische Anwendung der Abzugsbeschränkungen für Finanzaufwendungen und präzisiert die steuerliche Behandlung von Akquisitionsverschuldung sowie die Übergangsregeln für ältere Finanzierungsstrukturen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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