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V1657-18 ·12. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes nach Art. 93 LIRPF bei Entsendungen

Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er nach einem Jobangebot einer spanischen Gesellschaft das Sonderbesteuerungsregime für Entsendungen nach Spanien in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern der Steuerpflichtige in den letzten zehn Jahren nicht in Spanien ansässig war, die Entsendung auf einem Arbeitsvertrag basiert und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes für ausländische Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich der Residenzhistorie und der Abgrenzung zu Betriebsstätten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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