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V1649-25 ·15. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beteiligungen von mindestens 5 % der Stimmrechte können vom Abzug nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte ausgeschlossen werden

Der Anfragende erkundigt sich, ob seine Beteiligungen an einem börsennotierten Unternehmen im Rahmen der Befreiung von der Vermögenssteuer als nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte zu behandeln sind, da seine Gesamtbeteiligung (direkt und indirekt) 5 % überschreitet. Die DGT stellt klar, dass zur Bestimmung der Tätigkeit des Unternehmens die gemeinsame Beteiligung herangezogen werden kann und diese Werte unter Einhaltung bestimmter Management- und Ressourcenanforderungen möglicherweise nicht als solche angerechnet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnungsgrundlagen für die Befreiung von der Vermögenssteuer bei bedeutenden Beteiligungen und die Anforderungen an die betriebliche Nutzung von Wertpapieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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