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V1640-14 ·26. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nicht in Steueroasen ansässige Unternehmen unterliegen nicht der Sondersteuer auf Immobilien

Ein in den USA ansässiges Unternehmen fragt an, ob es nach der Reform von 2013 eine Befreiung von der Sondersteuer auf Immobilien (GEBI) beantragen muss. Die DGT stellt klar, dass das Unternehmen, da es nicht in einem Steueroasenland ansässig ist, nicht mehr steuerpflichtig ist und keinen Antrag stellen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Entlastung für Unternehmen, die in Nicht-Steueroasen ansässig sind, und reduziert den administrativen Aufwand, da keine Befreiungsanträge mehr erforderlich sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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