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V1635-21 ·28. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Internetkosten nicht im IRPF abzugsfähig, da nicht in abschließender Liste enthalten

Eine im Homeoffice tätige Arbeitnehmerin erkundigte sich, ob sie ihre Internetkosten steuerlich geltend machen kann. Die DGT entschied, dass diese Ausgaben nicht abzugsfähig sind, da sie nicht in dem gesetzlich festgelegten Katalog der zulässigen Betriebsausgaben aufgeführt werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die restriktive Auslegung der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Arbeitnehmer, die keine explizite gesetzliche Grundlage in der abschließenden Liste der abzugsfähigen Aufwendungen finden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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