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V1626-18 ·11. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Anwendung des Abzugs zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im IRPF bei Einkünften aus Guatemala möglich

Eine in Spanien ansässige Selbstständige erkundigt sich, ob der in Guatemala einbehaltene Quellensteueranteil von 15 % korrekt ist und wie sie diesen zurückerhalten kann. Die DGT stellt klar, dass sich der Steuerabzug in Guatemala nach dessen nationalem Recht richtet und in Spanien gemäß LIRPF der Abzug zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet werden kann.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF) zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischen Einkünften, unabhängig von der spezifischen Besteuerung im Quellenstaat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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