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V1619-14 ·23. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung einer Immobilie in eine ausländische Gesellschaft: Keine Steuer auf Gesellschaftsgeschäfte, aber AJD-Steuer

Eine irische Gesellschaft strebt an, dass ihre Gesellschafter eine Immobilie in Spanien im Wege einer Kapitalerhöhung einbringen. Die DGT stellt fest, dass aufgrund des ausländischen Sitzes keine Steuer auf Gesellschaftsgeschäfte anfällt, jedoch die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD) zu entrichten ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Steuerbefreiung für Gesellschaftsgeschäfte bei der Einbringung von Vermögenswerten an den Sitz der Geschäftsleitung gebunden ist, während die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD) bei Immobilienübertragungen in Spanien weiterhin greift.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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