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V1613-25 ·15. September 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verluste aus Wechselkursdifferenzen unterliegen Art. 33.5 lit. e) LIRPF (einjährige Frist)

Der Anfragende erkundigt sich, ob Verluste aus Wechselkursänderungen bei der Konvertierung von Fremdwährungen der Zwei-Monats- oder der Einjahresfrist gemäß Art. 33.5 LIRPF unterliegen. Die DGT stellt klar, dass Buchstabe e) Anwendung findet, welcher eine Frist von einem Jahr für die Verrechnung des Verlustes festlegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Anwendung der einjährigen Frist gemäß Art. 33.5 lit. e) LIRPF beeinflusst die zeitliche Verfügbarkeit von Verlustverrechnungen bei Währungsschwankungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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