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V1612-14 ·23. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Quellensteuerabzug bei Dividendenausschüttungen an eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft bei Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob sie die Befreiung gemäß Art. 14.1.h) des TRLIRNR anwenden kann, um keine Quellensteuer auf Dividenden an ihre deutsche Muttergesellschaft einzubehalten. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kein Steuerabzug zulässig ist und die Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der deutschen Finanzbehörde nachzuweisen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können die Quellensteuerbelastung bei grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen innerhalb der EU vermeiden, sofern die steuerliche Ansässigkeit der Muttergesellschaft ordnungsgemäß durch ein Ansässigkeitsbescheinigung belegt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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