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V1611-14 ·23. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Grenzgängerstatus, wenn der Arbeitsort außerhalb des Grenzgebiets liegt

Ein in Frankreich ansässiger Gesundheitsfachmann, der in Spanien arbeitet, erkundigt sich nach der Möglichkeit, als Grenzgänger zu besteuern. Die DGT (Generaldirektion für Steuern) lehnt dies ab, da sein Arbeitsort nicht in den Gemeinden liegt, die zum spanischen Grenzgebiet gehören.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Anwendung des Grenzgängerregimes die physische Lage des Arbeitsplatzes zwingend innerhalb der gesetzlich definierten Grenzgemeinden liegen muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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